Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit Erwerb der Eintrittskarten akzeptierst du die AGB des Veranstalters!
Jugendschutz & Aufsichtspersonen
- Für Kinder im Alter von unter sechs Jahren ist der Eintritt kostenfrei.
- Kinder und Jugendliche im Alter bis einschließlich fünfzehn Jahren dürfen das Gelände ausschließlich in Begleitung von Erziehungsberechtigten betreten.
- Jugendliche ab 16 Jahren ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten müssen das Gelände bis 24 Uhr verlassen haben. Auf dem gesamten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz.
- Der Alkoholausschank erfolgt ausnahmslos an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Das gilt auch für Bier!
- Falls eine minderjährige oder aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Zustandes zu beaufsichtigende Person einem Dritten widerrechtlich einen Schaden zufügt, so haftet die Person, die zur Aufsichtsführung verpflichtet ist. Ausgenommen des Falles, dass der Schaden auch bei gehöriger Beaufsichtigung entstanden wäre.
Haftungsfragen
- Der Veranstalter haftet außer bei Verletzungen von Leben oder Gesundheit nur, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Unberührt davon haftet der Veranstalter auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- Außerdem besteht Haftung, wenn eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Nähe zu den Lautsprecherboxen ist zu vermeiden und Absperrungen sind einzuhalten. Die Benutzung von Ohrstöpseln wird insbesondere in Bühnennähe empfohlen.
- Die Anreise zur Veranstaltung und das Befahren des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Das gilt auch für das Parken auf den vorgeschriebenen Parkflächen. Wildes Parken ist untersagt und wird verfolgt.
- Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.
- Bei fahrlässig verursachten Sachschäden haftet der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
- Der Eekboom Kulturförderung e. V. stellt den Besuchern des Eekboom Open Air kostenlos Campingflächen („Campground“) zur Verfügung. Der Campground ist nicht Teil der Veranstaltungsfläche und die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Eekboom Kulturförderung e. V. für Sach- und Personenschäden auf dem Campground ist daher nicht gegeben.
Ticketgültigkeit & Ausschluss vom Festival
- Zutritt auf das Festivalgelände ist nur mit gültigem Ticket möglich.
- Eine Zurücknahme der Tickets erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Preis der Eintrittskarte erstattet und keine Gebühren.
- Die Veranstalter behalten sich vor, Gäste vom Gelände zu entfernen, die sich nicht angemessen verhalten (z.B. sexuelle Übergriffe, rassistische/homophobe/nationalsozialistische Aussagen, etc.).
- Eintrittskarten können nach Entwertung nicht mehr übertragen werden. Ein gewerblicher Handel mit Eintrittskarten ist untersagt und obliegt nur dem Veranstalter oder benötigt eine schriftliche Genehmigung.
Ticketerwerb & Bändchen
- Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.
- Am Eingang vom Festivalgelände wird das Hardticket gegen ein Bändchen (sog. Wristband) eingetauscht.
- Beim Tausch der genannten Eintrittskarte gegen ein Wristband kann der Veranstalter verlangen, dass sich der Besucher ausweist. Eine Verpflichtung des Veranstalters zur Überprüfung der Identität besteht nicht. Wenn sich eine andere Person unter Vorlage einer Eintrittskarte Zugang zur Veranstaltung verschafft, wird der Veranstalter gegenüber seinem Vertragspartner von der Leistungspflicht frei. Wer sich bei einer Kontrolle der Identität beim Tausch seiner Eintrittskarte gegen ein Wristband nicht mit einem gültigen Pass, einem Personalausweis oder einem Führerschein ausweisen kann, bekommt kein Wristband und erhält keinen Zugang zum Festivalgelände.
- Beim Ticketerwerb erklärt sich der Besucher mit Taschen- sowie Leibesvisitationen im Rahmen der Einlasskontrolle zum Festivalgelände einverstanden. Das gilt auch für die Kontrolle von Autos beim Befahren und Verlassen der Parkflächen.
- Wird das Eekboom Open Air abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises allerdings ohne Versandkosten, Kosten für Zahlungsverkehr und Vorverkaufsgebühren.
Regeln
- Das Gelände ist groß genug. Bitte bewegt euch nur in den frei zugänglichen Bereichen. Absperrungen haben ihren Grund. Die Innenräume sind tabu. Es besteht Einsturz- und Verletzungsgefahr!
- Kein offenes Feuer auf dem Campingplatz! Grillen und Kochen mit dem Gaskocher ist selbstverständlich erlaubt.
- Auf dem gesamten Camping- und Festivalgelände gilt Glasverbot! Füllt den Inhalt einfach vorher in Plastikflaschen um.
Generell gilt
- Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
- Auf dem gesamten Gelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf des Festivaltickets erklärt sich der Besucher einverstanden, dass von ihm gemachte Bild- und Filmaufnahmen weiterverarbeitet und veröffentlicht werden.
- Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Umweltschutz und korrekte Abfallbeseitigung sind zu beachten.
- Campingkocher und Grills sind gestattet. Bei entsprechender Witterung sind diese aufgrund von Brandschutz abzustellen. Jeder Besucher verpflichtet sich vor Gebrauch dieser Geräte zu prüfen, ob ein Verbot der Nutzung aufgrund der Witterung vorliegt.
- Grabt keine Abgrenzungen, Regenrinnen oder sonstige Löcher in den Boden des Campingplatzes und vergesst bei der Abreise keine Heringe.
- Sammelt euren Müll zusammen und lasst bei der Abreise nichts zurück. Es stehen ausreichend Mülleimer und Container zur Verfügung.
- Eigene Stromaggregate, Waffen und Werkzeuge, Kühlschränke, Sofas, Pyrotechnik, große Musikanlagen, Druckluftsirenen, Megafone, Explosivstoffe und weitere größere Einrichtungsgegenstände sind verboten.
- Im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht.
- Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, sollten Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt(wie z.B. Stromausfall oder Flugausfällen), aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
- Das Werfen von Gegenständen auf Personen, Bühne oder technische Vorrichtungen ist untersagt.
- Verhalten vor der Bühne, das geeignet ist, andere Personen zu gefährden, ist untersagt.
- Der Veranstalter behält sich vor, die Spielzeiten („Running Order“) zu verändern.
- Eine Rückgabe von Pfandartikeln wie z.B. Becher oder Pfandmarken ist nur während der Dauer der jeweiligen zugehörigen Veranstaltung (pro Jahr) möglich.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der AGB in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Stand der AGB 23.02.2024